Autor: Dr. med. dent. Boris Francki
Letzte Aktualisierung: 27.05.2025
In bestimmten Situationen ist eine Vollnarkose beim Zahnarzt nicht nur empfehlenswert, sondern häufig die einzig machbare Option, um eine Zahnbehandlung zu realisieren. Dabei ist es essentiell, dass der Zahnarzt eine hohe Qualität der Behandlung gewährleistet und diese sorgfältig plant, mit dem Ziel, die gesamte Behandlung möglichst in nur einer Sitzung unter Vollnarkose abzuschließen. Unsere auf dieses Gebiet spezialisierte Zahnpraxis in Duisburg bietet verschiedene Arten der Vollnarkose an und besitzt ein eigenes Team von Anästhesisten.
Die Allgemeinanästhesie, umgangssprachlich als Vollnarkose bezeichnet, induziert einen Zustand, der einem künstlichen Tiefschlaf ähnelt. In diesem Zustand sind sowohl das Bewusstsein als auch die Schmerzwahrnehmung des Patienten vollständig unterdrückt. Ein Anästhesist leitet die Vollnarkose ein, indem er verschiedene Medikamente in Kombination verabreicht und die Anästhesie kontinuierlich überwacht. Diese Verfahrensweise erlaubt die Durchführung chirurgischer Eingriffe, ohne dass der Patient etwas spürt oder Schmerzen empfindet. Zahnärztliche Behandlungen können ebenfalls unter Anwendung einer Vollnarkose stattfinden.
Umfrageergebnisse zeigen, dass bis zu 35% der Patienten Zahnarztangst verspüren und bis zu 15% unter einer ausgeprägten Zahnarztphobie leiden, welche eine reguläre zahnärztliche Behandlung oft nicht zulässt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Situationen, in denen eine Zahnbehandlung in Vollnarkose sehr vorteilhaft ist – beispielsweise bei umfangreichen oralchirurgischen Eingriffen, der Entfernung mehrerer Weisheitszähne oder bei spezifischen Allergien.
In der zahnmedizinischen Praxis bestehen diverse spezifische Situationen, die den Einsatz einer Vollnarkose bei Zahnbehandlungen rechtfertigen:
Darüber hinaus entscheiden sich manche Patienten ohne spezifische medizinische Notwendigkeit für eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose in Duisburg, vornehmlich um von der Behandlung nichts wahrnehmen zu müssen.
Heutzutage werden hauptsächlich drei Arten der Vollnarkose unterschieden:
Jede Form der Vollnarkose bringt spezifische Vor- und Nachteile mit sich, weshalb die Entscheidung für eine bestimmte Methode individuell getroffen werden muss. Dabei werden selbstverständlich auch Patientenwünsche berücksichtigt. Unsere Zahnarztpraxis im Raum Duisburg steht Ihnen für eine umfassende Beratung zu den verschiedenen Vollnarkose-Optionen gerne zur Verfügung.
Während einer Vollnarkose befindet sich der Patient in einem so tiefen Schlafzustand, dass künstliche Beatmung notwendig wird. Für kurze Narkosephasen genügt in der Regel die Verwendung einer Beatmungsmaske, während bei längeren Operationen eine Intubation, also das Einführen eines Beatmungsschlauchs in die Atemwege, notwendig wird. Beide Verfahren gehören heute zum medizinischen Standard.
Die Durchführung einer Vollnarkose in der Zahnmedizin umfasst vier Hauptphasen: Die Vorbesprechung zur Anästhesie, das Einleiten des Schlafzustandes, das Aufrechterhalten der Narkose und schließlich das Erwachen aus der Narkose.
Ein essentieller Schritt vor der Einleitung einer Vollnarkose ist das Vorabgespräch mit dem Anästhesisten. In diesem Rahmen werden mögliche Risiken ausgeschlossen sowie die passende Medikation und Narkoseform ausgewählt. Die Festlegung der Dosis und die Zusammensetzung der Anästhetika erfolgen maßgeschneidert nach individuellen Faktoren wie Geschlecht, Alter, vorbestehenden Erkrankungen, körperlicher Verfassung, Allergien und Lebensgewohnheiten. Zur Absicherung kann der Anästhesist in speziellen Fällen zusätzliche Untersuchungen wie eine Blutanalyse oder ein EKG anordnen. Das Gespräch vor der Anästhesie ist von hoher Bedeutung, weshalb es im Interesse der Patienten liegt, alle Fragen des Anästhesisten ehrlich zu beantworten.
In der Anfangsphase des Einschlafens erhalten die Patienten häufig zuerst ein Beruhigungs- oder angstlösendes Mittel, bekannt als Prämedikation. Diese Maßnahme zur Entspannung vor der eigentlichen Narkose wird besonders von Patienten mit Zahnarztangst geschätzt. Anschließend leitet ein potent wirkendes Schlafmittel die Vollnarkose ein – oft das Letzte, an das sich der Patient erinnert. Danach erfolgt die Verabreichung eines starken Schmerzmittels und manchmal auch eines Medikaments zur Muskelentspannung, dem sogenannten Muskelrelaxans.
In dieser Phase wird der Patient für die Dauer der zahnärztlichen Behandlung maschinell beatmet. Gleichzeitig überwacht der Anästhesist lückenlos alle lebenswichtigen Funktionen und stellt sicher, dass die Narkosetiefe durch die präzise Dosierung der Anästhetika kontinuierlich angepasst wird.
Sobald die zahnärztliche Behandlung abgeschlossen ist, beginnt die Dosis der Narkosemittel zu sinken, was dazu führt, dass der Patient nach einer gewissen Zeit sanft im Aufwachraum zu Bewusstsein kommt. Die Behandlung ist zu diesem Zeitpunkt vorüber, und der Patient hat, ähnlich wie nach einem tiefen Schlaf, keine Erinnerung an den Eingriff. Nach einer kurzen Erholungsphase ist es dem Patienten möglich, in Begleitung den Heimweg anzutreten.
Die Risiken einer Vollnarkose in der Zahnmedizin sind bei gesunden Personen äußerst niedrig, da die Verfahren heutzutage als sehr sicher gelten. Diese Einschätzung wird durch zahlreiche Studien weltweit gestützt, wodurch bestehende Bedenken entkräftet sind. In höherem Alter oder bei spezifischen Vorerkrankungen kann das Risiko allerdings gesteigert sein. Solche besonderen Fälle werden jedoch im Rahmen eines präoperativen Gesprächs mit einem Anästhesisten sorgfältig geprüft.
Nebenwirkungen wie Übelkeit und Erbrechen nach dem Erwachen, bekannt unter dem Kürzel PONV (postoperative nausea and vomiting), die in der Vergangenheit bei der traditionellen Gasnarkose häufig auftraten, sind heute dank signifikanter Verbesserungen der Narkosemittel und deren teilweiser Verabreichung über die Vene sehr selten geworden. Bei der Anwendung der Total Intravenösen Anästhesie (TIVA) kommen diese Nebenwirkungen praktisch nicht mehr vor. Sollten dennoch Symptome auftreten, lassen sie sich in der Regel effektiv mit Medikamenten behandeln.
Nach dem Erwachen können Müdigkeit, Schwäche, Benommenheit oder Schwindel auftreten, wenngleich diese Symptome, sofern sie überhaupt auftreten, in der Regel innerhalb von 24 Stunden verschwinden – bei TIVA-Vollnarkosen sogar deutlich schneller.
Ein weiteres äußerst geringes Risiko ist die sogenannte Aspiration, bei der Mageninhalt in die Atemwege gelangen kann. Diese Gefahr ist jedoch beim Zahnarztbesuch deutlich minimiert, da die Behandlung sorgfältig geplant wird und der Patient entsprechend mit leerem Magen erscheint. Zudem wird durch den Einsatz einer Larynxmaske dieses Risiko weiter reduziert.
Das Risiko von Zahnschäden durch die Intubation besteht ebenfalls, doch gerade bei Vollnarkosen beim Zahnarzt kann dieses Risiko nahezu ausgeschlossen werden.
Allergische Reaktionen auf Narkosemittel treten äußerst selten auf und sind in der Regel beherrschbar. Es können zudem Halsschmerzen und Heiserkeit für etwa 48 Stunden nach der Operation auftreten, bedingt durch die Intubation, bei der die Schleimhäute im Rachenraum leicht gereizt werden können.
Es gibt Situationen, in denen eine ambulante Vollnarkose beim Zahnarzt nicht möglich ist. Dazu gehören:
Im Grunde genommen ist jeder Anästhesist in der Lage, eine sichere Vollnarkose durchzuführen. Die Unterschiede in der Qualität zeigen sich vor allem darin, wie der Patient die Narkose und das Aufwachen erlebt. Dabei sind die Auswahl der individuell geeigneten Narkotika, die richtige Kombination der Wirkstoffe, ihre Dosierung(en) und die Art der Vollnarkose entscheidend. Erfahrene Anästhesisten, unterstützt von einem eigenen Anästhesie-Team, bieten in der Regel einen Vorteil in diesem Bereich.
Viel wichtiger ist jedoch eine sorgfältige Operationsplanung seitens des behandelnden Zahnarztes. Das Hauptziel einer Vollnarkose sollte stets sein, alle notwendigen Zahnbehandlungen möglichst in einer einzigen Sitzung durchzuführen. Diese Behandlungen sollten zudem mit Weitsicht geplant und einem hohen Qualitätsstandard entsprechen, was zusätzliche Termine erspart. Ein sehr wichtiger und zum Teil unterschätzter Aspekt ist beispielsweise auch der Grad der Sterilität während des Eingriffs. Je höher dieser ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit für einen langfristigen Erfolg. Die höchste Stufe sind Klasse 1 OPs (Klinkniveau).
Es gibt verschiedene Alternativen zur Vollnarkose in der Zahnmedizin, darunter:
Die Kosten für eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Eine Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich nur, wenn eine Vollnarkose die einzige Möglichkeit darstellt, eine schmerzfreie Behandlung zu gewährleisten, also medizinisch notwendig ist. Dies ist in folgenden Situationen der Fall:
Des Weiteren muss die geplante zahnärztliche Behandlung als Teil der Kassenärztlichen Zahnarztleistungen gelten.
Eine Teil- oder Komplettübernahme der Kosten für eine Vollnarkose erfolgt durch verschiedene private Krankenversicherer, je nach individuellem Versicherungstarif. Gleiches gilt für Zahnzusatzversicherungen.
Die Kosten für eine Vollnarkose richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die bundesweit gilt, einschließlich des Großraums Duisburg. Entscheidend sind dabei die Art der Narkose, die verwendeten Medikamente, die Dauer des Eingriffs und der individuelle Befund. Die genauen Kosten werden im Rahmen des Anästhesie-Vorgesprächs festgelegt.
Unsere Zahnarztpraxis in Duisburg ist auf Zahnbehandlungen unter Vollnarkose spezialisiert. Wir zeichnen uns durch folgende Merkmale aus:
Sie möchten eine Behandlung unter Vollnarkose in Anspruch nehmen? Nutzen Sie unsere einfache und schnelle Terminvereinbarung in unserer Zahnarztpraxis in Duisburg.
*Bitte beachten Sie, dass der endgültige Preis gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt wird. Die genaue Kostenhöhe kann erst im Rahmen eines persönlichen Anästhesie-Vorgesprächs bestimmt werden.