Abrechnung

 

Sofern Sie über eine gesetzliche Krankenversicherung verfügen, erfolgt die Abrechnung unserer Leistungen direkt über Ihre Krankenkasse. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit. Sollten Sie bestimmte Leistungen wünschen, die nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt werden, erhalten Sie zuvor einen schriftlichen Heil- und Kostenplan. Die Durchführung der Behandlung erfolgt erst nach Ihrer Zustimmung, und danach erhalten Sie eine entsprechende Rechnung. Wenn Sie über eine Zahnzusatzversicherung verfügen, haben Sie die Möglichkeit, die Rechnung dort einzureichen. So kann eine Finanzierungslücke eventuell ganz oder teilweise geschlossen werden.

 

Für Privatpatienten gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten auf Wunsch zunächst eine Kostenschätzung für die geplante Behandlung, und nach Abschluss der Behandlung erfolgt die Rechnungsstellung. Die Erstattungshöhe durch Ihre private Krankenversicherung richtet sich nach den Konditionen Ihres individuellen Tarifs.

 

Wenn Sie als Selbstzahler agieren, tragen Sie sämtliche Behandlungskosten eigenständig. Die Berechnung erfolgt gemäß der GOZ / GOÄ.

 

JETZT TERMIN VEREINBAREN

IMPLANTOLOGIE