Grundsätzlich besteht für Zahnersatz und Implantate eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, die sicherstellen soll, dass Sie vor fehlerhaftem Zahnersatz geschützt sind. Die gesetzliche Gewähr deckt aber nur Materialfehler ab, nicht natürlichen Verschleiß oder allgemeine Behandlungsrisiken. Dies ist speziell bei Zahnimplantaten nachteilig. Ein Zahnimplantat selbst ist faktisch „unzerstörbar“. Ein geringes Risiko bei einer Implantation besteht dagegen in der Einheilung oder in einer Periimplantitis. Beides sind klassische Behandlungsrisiken, und somit nicht durch die gesetzliche Gewähr abgedeckt.
In unserer Kaiserberg Zahnärztezentrum in Duisburg haben wir einen höheren Anspruch. Um unsere Patienten von der hohen Qualität unserer Implantologie zu überzeugen, bieten wir freiwillig eine Garantie von fünf Jahren an. Diese Garantie umfasst sämtliche Schäden an einem Implantat oder dessen Verlust – unabhängig von der Ursache. Um in den Genuss dieser fünfjährigen Garantie zu kommen, reicht es aus, zwei Mal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung und Kontrolluntersuchung bei uns durchführen zu lassen.